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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der „CSP – Co-Scoring Platform“ und der Leistungen, die über die „CSP – Co-Scoring Platform“ in Anspruch genommen werden können.

  2. Leistungen von Prime Data

    2.1 Prime Data stellt dem Kunden/Partner für die Dauer dieses Vertrages die cloudbasierte Technologie „CSP – Co-Scoring Platform“ als SaaS Lösung (Software-as-a-Service) zur Verfügung. Eine Beschreibung der „CSP – Co-Scoring Platform“ mit dem Funktionsumfang wurde dem Kunden/Partner übergeben und erläutert.
    Die „CSP – Co-Scoring Platform“ befindet sich innerhalb einer cloudbasierten Lösung in einem von Prime Data verwalteten Rechenzentrumsbereich.

    2.2 Der Zugriff auf die „CSP – Co-Scoring Platform“ erfolgt online über einen Browser, einen FTPS-Server und unter Verwendung von zur Verfügung gestellten passwortgeschützten Zugriffsrechten.

    2.3 Unverzüglich nach Vertragsabschluss bzw. Erhalt der unterzeichneten Auftragsbestätigung erstellt Prime Data einen Zugang zur „CSP – Co-Scoring Platform“ und übermittelt dem Kunden/Partner für den Zugriff auf die „CSP – Co-Scoring Platform“ die erforderlichen Benutzernamen sowie Passwörter. Ein Zugriff auf diesen für den Kunden/Partner eingerichtete Bereich ist für Dritte nicht möglich.

    2.4 Die Bereitstellung der „CSP – Co-Scoring Platform“ erfolgt während der Laufzeit des Vertrages 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Bei Betriebseinschränkungen oder Betriebsunterbrechungen oder Betriebsstörungen in den nachfolgenden Fällen besteht Einigkeit darüber, dass kein Anspruch auf Nutzung der „CSP – Co-Scoring Platform“ besteht:

    2.4.1 in Folge der Verwendung einer nicht geeigneten Browsertechnologie;

    2.4.2 Störungen der Kommunikationsnetze dritter Betreiber;

    2.4.3 Rechnerausfall bei Internetprovidern oder sonstigen Online-Diensten;

    2.4.4 einen Ausfall der „CSP – Co-Scoring Platform“, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder kumulativ) innerhalb eines Kalendermonats andauert;

    2.4.5 aus dringenden betrieblichen oder technischen Gründen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit;

    2.4.6 in Folge von Wartungsarbeiten. Wartungsarbeiten gelten in diesem Sinne nur als Wartungsarbeiten, wenn es sich um zuvor von Prime Data angekündigte Wartungsarbeiten handelt. Das Recht von Prime Data ungenehmigte Wartungsarbeiten durchführen zu können, bleibt unberührt.

    2.5 Prime Data stellt dem Kunden/Partner eine Service-Hotline bzw. ein Service-Kontakt (E-Mail) werktags (montags bis freitags) in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Ausserhalb dieser Supportzeiten steht dem Kunden/Partner eine Service-Hotline bzw. ein Service-Kontakt (E-Mail) nur nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung.

    2.6 Prime Data ist jederzeit berechtigt, Updates oder Upgrades der „CSP – Co-Scoring Platform“ durchzuführen, ohne dass hierauf ein Anspruch des Vertragspartners besteht.

  3. Allgemeine Rechte und Pflichten des Kunden/Partner

    3.1 Der Kunde/Partner ist verpflichtet, die von Prime Data zum Zwecke des Zugangs zur „CSP – Co-Scoring Platform“ erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und Prime Data unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden/Partners Dritte durch Gebrauch der Passwörter Leistungen von Prime Data nutzen, haftet der Kunde/Partner gegenüber Prime Data auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

    3.2 Damit der Kunde/Partner die „CSP – Co-Scoring Platform“ uneingeschränkt nutzen kann, muss er eigene Daten über das FTPS-Login hochladen und das Tracking bzw. den Tracking-Code auf seiner Web- und Mobileseite integrieren und Kampagnen, beispielsweise für Re-Marketing, hinterlegen und definieren. Prime Data weist den Kunden/Partner nach Vertragsabschluss über ein Webinar in die „CSP – Co-Scoring Platform“ ein.

    3.3 Der Kunde/Partner ist verpflichtet, die von Prime Data zur Verfügung gestellte Technologie „CSP – Co-Scoring Platform“ unverändert und bestimmungsgemäss zu verwenden. Ferner hat der Kunde/Partner hinsichtlich der Telekommunikations- oder Datenübertragung die von Prime Data insofern erteilten Anweisungen und Spezifikationen zu beachten.

    3.4 Sofern Prime Data die „CSP – Co-Scoring Platform“ durch technische Mittel (z.B. Sicherheitsschlüssel, Firewall, etc.) geschützt hat, ist der Kunde/Partner nicht berechtigt, diese Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder zu entfernen.

    3.5 Der Kunde/Partner garantiert, dass er im zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Umfang über sämtliche Rechte an den Werbemitteln und Bildern/Texten, insbesondere Marken-, Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte, frei verfügen kann sowie dass diese Werbemittel/Bilder/Texte frei von Rechten Dritter sind.

    3.6 Der Kunde / Partner verpflichtet sich, hinsichtlich von E-Mail-Adressen, welche er für Werbezwecke nutzen möchte, die Anforderungen aus Art. 3 lit. o UWG vollumfänglich zu erfüllen. Er muss die betroffenen Personen insbesondere darauf hinweisen, dass die Werbeinformationen auch Produkte und Dienstleistungen von anderen Unternehmen enthalten können. Zudem muss der Kunde / Partner eine rechtsgenügende Zustimmung (Opt-In) für die Nutzung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke einholen. Der Kunde / Partner verpflichtet sich, entsprechende von Prime Data zur Verfügung gestellte Textbausteine für die Information und das Opt-In zu verwenden. Der Kunde / Partner verpflichtet sich des Weiteren, bei bereits früher beschafften E-Mail-Adressen zu prüfen, ob die vorangehenden Voraussetzungen (ausreichende Information und Opt-In) erfüllt sind. Andernfalls hat der Kunde / Partner die Information und Zustimmung nachträglich einzuholen. Der Kunde / Partner sichert zu, dass er keine E-Mail-Adressen für Werbezwecke freigeben wird, bei denen die vorangehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Kunde/Partner sichert ferner zu, dass die von ihm im Rahmen der „CSP – Co-Scoring Platform“ eingesetzten Werbemittel (E-Mails)

    • klar und eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen;
    • keine gewalt- oder kriegsverherrlichenden, pornografischen, jugendgefährdenden, rassistischen, volksverhetzenden oder menschenverachtenden Inhalte haben;
    • keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und anderweitige rechtswidrige Inhalte enthalten und/oder auf Web- und Mobileseiten mit derartigen Inhalten verlinken;
    • den Versender klar erkennen lassen.
    Zudem sichert der Kunde zu, dass er:
    • bei jeder E-Mail eine elektronische Kontaktinformation aufnimmt für Beschwerden und Abmeldungen;
    • Beschwerden und Abmeldungen werktags innerhalb von 24 Stunden bearbeitet;
    • E-Mail Adressen umgehend und sofort entfernt, wenn nach dem Beschicken dieser Adressen drei Hard-Bounces erfolgen;
    • keine E-Mails mit rechtswidrigem oder strafbarem Inhalt versendet und die Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb einhält.

    Der Kunde/Partner stellt Prime Data bei Verletzung der vorangehend aufgeführten Pflichten und Zusicherungen von Ansprüchen Dritter, die diese gegen Prime Data geltend machen, auf erstes Anfordern frei, und trägt die Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Rechtsanwaltskosten), die Prime Data aufgrund derartiger Ansprüche Dritter entstehen.

  4. Preise, Abrechnung

    4.1 Die Preise für die vom Kunden/Partner in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen und/oder den Auftragsbestätigungen bzw. aus den jeweils gültigen Preislisten von Prime Data. Die Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben oder soweit gesetzlich keine Mehrwertsteuer anfällt – zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der Kunde/Partner besitzt die Möglichkeit, kostenpflichtige Module zu nutzen. Macht der Kunde/Partner hiervon Gebrauch, werden die Module nach der aktuell gültigen Preisliste rückwirkend zum Beginn des jeweiligen Monats abgerechnet.

    4.2 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden/Partner erfolgt per Post oder in elektronischer Form, soweit nichts anderes ausdrücklich mit dem Kunden/Partner vereinbart worden ist.

    4.3 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto zahlbar. Gerät der Kunde/Partner mit der Zahlung in Verzug, berechnet Prime Data Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe. Prime Data behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist Prime Data zudem berechtigt, den Bezug weiterer Leistungen, insbesondere den Zugang zur „CSP – Co-Scoring Platform“ bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auf Kosten des Kunden/Partners zu sperren. Der Kunde/Partner bleibt während der Sperrung zur Zahlung laufender Entgelte verpflichtet. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung von maximal 30 Tagen ist Prime Data berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen. Für Rücklastschriften und nicht eingelöste Schecks hat der Kunde/Partner Prime Data die dadurch entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche und Rechte von Prime Data bleiben unberührt. Ferner befreit auch die Nichtinanspruchnahme der Vertragsleistungen durch den Kunden/Partner diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung hinsichtlich laufender Entgelte.

    4.4 Sollte der Kunde/Partner Einwendungen gegen eine Rechnung von Prime Data haben, sind diese innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang gegenüber Prime Data schriftlich oder per E-Mail an info@primedata.ch geltend zu machen. Sofern etwaige Einwendungen nicht innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht werden, gilt die Rechnung als vom Kunden/Partner genehmigt. Prime Data wird den Kunden/Partner in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung gesondert hinweisen. Für Leistungen die in Deutschland erbracht werden, besteht ein verlängerter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung.

  5. Urheber-/Nutzungsrechte, Eigentum, Rechte Dritter

    5.1 Prime Data räumt dem Kunden/Partner mit Vertragsschluss das auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschliessliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen von Prime Data ein, soweit dies zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde/Partner mit einer gegenüber Prime Data geschuldeten Leistung in Verzug gerät.

    5.2 Die Rechte am geistigen Eigentum sowie sonstige Eigentumsrechte an der „CSP – Co-Scoring Platform“, den Prime Data-Diensten sowie den Leistungen, die vertraglich zur Verfügung gestellt werden, einschliesslich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder anderem Material (wie z.B. Benutzerhandbuch, Dokumentationen, Entwicklungen, Funktionen, etc.) sowie den Off- und Online-Daten, die der Kunde/Partner über die Module in der „CSP – Co-Scoring Platform“ nutzen kann, verbleiben bei Prime Data.

    5.3 Der Kunde/Partner verpflichtet sich, bei der Nutzung der Prime Data-Dienste nicht gegen geltendes Recht, insbesondere datenschutzrechtliche Bestimmungen und etwaige Rechte Dritter (wie z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, gewerbliche Schutzrechte, etc.), sowie die vertraglichen Bestimmungen zu verstossen. Der Kunde/Partner stellt Prime Data insofern von Ansprüchen Dritter, die diese gegen Prime Data geltend machen, auf erstes Anfordern frei. Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Rechtsanwaltskosten), die Prime Data aufgrund der Geltendmachung derartiger Ansprüche entstehen, trägt der Kunde/Partner.

  6. Eigenwerbung

    Prime Data ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden/Partner, auch unter Abbildung der Marken bzw. Logos des Kunden/Partner, hinzuweisen, sofern Prime Data und der Kunde/Partner zuvor nichts Abweichendes vereinbart haben.

  7. Haftung

    7.1 Prime Data haftet für Schäden nur, wenn und soweit Prime Data, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    7.2 Schadensersatzansprüche gegen Prime Data verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde/Partner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

    7.3 Soweit die Haftung von Prime Data ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter und der gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von Prime Data.

    7.4 Prime Data haftet nicht für Schäden infolge von Leistungsausfällen und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von Prime Data, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitskampfmassnahmen und der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber.

  8. Laufzeit, Kündigung

    8.1 Die Laufzeit ist in den jeweiligen Einzelverträgen bzw. Aufträgen bestimmt. Prime Data und der Kunde/Partner können den Vertrag unter Einhaltung der in dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Auftrag bestimmten Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    8.2 Das Recht auf ausserordentliche Kündigung bleibt unberührt. Prime Data ist insbesondere berechtigt, den Vertrag ausserordentlich fristlos und per sofort zu kündigen,

    • wenn der Kunde/Partner mit einer Zahlung in Verzug gerät und die Zahlung auch nach Fristsetzung nicht geleistet hat;
    • wenn der Kunde/Partner zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;
    • wenn der Kunde/Partner gegen die Bestimmungen dieser AGB verstösst und der Kunde/Partner diesen Verstoss nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung von maximal 30 Tagen nicht beseitigt. Einer solchen Aufforderung bedarf es nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoss so schwerwiegend ist, dass ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Die Schwere des Verstosses kann sich auch daraus ergeben, dass der Kunde/Partner wegen eines vergleichbaren Verstosses bereits abgemahnt wurde.

    8.3 Der Kunde/Partner ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, alle von Prime Data zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere auch On- und Offline-Daten) bzw. Codes und Dokumentationen sowie Anleitungen unwiderruflich zu löschen.

    8.4 Prime Data ist berechtigt, spätestens 90 Tage nach einem etwaigen Vertragsende sämtliche noch in der „CSP – Co-Scoring Platform“ vorhandenen Daten des Kunden/Partners zu löschen.

  9. Geheimhaltung

    9.1 Prime Data und der Kunde/Partner verpflichten sich alle vertraulichen Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten, dies auch nach Beendigung des Vertrages. Prime Data und der Kunde/Partner verpflichten sich, die Dokumente, Informationen und Daten des anderen ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Dokumente, Informationen und Daten dürfen ausschliesslich zur Erbring der vertragsgegenständlichen Leistungen genutzt werden.

    9.2 Gegenstand der Verschwiegenheitsverpflichtung sind auch solche Dokumente, Informationen und Daten, die mit den Vertragsparteien verbundene Unternehmen, sonstige Kooperationspartner oder Lieferanten betreffen, sowie Dokumente, Informationen und Daten über Mitarbeiter, leitende Angestellte und gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von Prime Data und vom Kunden/Partner.

    9.3 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Dokumente, Informationen und Daten, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoss von Prime Data oder dem Kunden/Partner beruht, zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht oder für Informationen, die durch eine nachträgliche schriftliche Vereinbarung von der Geheimhaltung ausgenommen wurden.

  10. Datenschutz, Rechte bzw. Eigentum an Daten

    10.1 Der Kunde/Partner verpflichtet sich, für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der „CSP – Co-Scoring Platform“ die Regeln des Schweizerischen Datenschutzgesetzes zu beachten.
    Insbesondere stellt der Kunde/Partner ausschliesslich Daten von Kunden zur Verfügung, die vorab gemäss Art. 4 Abs. 4 oder gegebenenfalls Art. 14 Datenschutzgesetz vom 19. Juni 1992 (DSG, SR 235.1) über den Inhaber der Datensammlung, die Zwecke der Daten-Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und die Kategorien der Empfänger der Daten informiert worden sind. Die Kunden müssen über ihr Recht zum Widerspruch gegen die Nutzung oder Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung informiert worden sein oder eine Möglichkeit zum Widerspruch erhalten haben.
    Prime Data stellt nur die Technologie in Form der „CSP – Co-Scoring Platform“ sowie die über eine an die Technologie angebundenen Schnittstellen die On- und Offline-Daten zur Nutzung der Module zur Verfügung. Der Kunde/Partner bleibt Herr über seine Daten und Inhaber sämtlicher Rechte an den eingebrachten Datenbeständen.Verantwortliche Stelle gemäss Datenschutzgesetzgebung ist der Kunde/Partner.

    10.2 Da in der „CSP – Co-Scoring Platform“ personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Prime Data und der Kunde/Partner zusätzlich zum Einzelvertrag bzw. Auftrag einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschliessen, um die Stellung des Kunden/Partners als verantwortliche Stelle gemäss Datenschutzgesetz abzusichern.

    10.3 Der Kunde/Partner ist verpflichtet, auf der Web-/Mobileseite und in seinen sonstigen Unterlagen/Bestimmungen im Rahmen der Datenschutzerklärung in deutlicher Form und unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze auf die Datenerhebung und Datenverarbeitung durch Prime Data sowie die Möglichkeit zum Opt-Out bzw. der Löschung bei Prime Data hinzuweisen. Der Kunde / Partner ist hierbei verpflichtet, die von Prime Data zur Verfügung gestellten Textbausteine zu verwenden und in seine Unterlagen einzuarbeiten. Der Kunde / Partner ist darüber hinaus verpflichtet, hinsichtlich von Kundendaten, die er bereits früher beschafft hat, eine ausreichende Information sicherzustellen und, falls datenschutzrechtlich notwendig, eine nachträgliche Information und Zustimmung für die Datenbearbeitungen auf der „CSP – Co-Scoring Platform“ einzuholen. Der Kunde / Partner sichert zu, dass er keine Kundendaten auf die „CSP – Co-Scoring Platform“ herauflädt und dort bearbeitet, bei denen die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht erfüllt sind.

    10.4 Prime Data verarbeitet die vom Kunden/Partner erhobenen und in der „CSP – Co-Scoring Platform“ gesammelten, analysierten und verarbeiteten Daten ausschliesslich zur Analyse und Anreicherung von bestehenden Datenbeständen. Dies beinhaltet das Recht, anonymisierte Kundenoptimierungs- und Neukundengewinnungsmodelle aufzubauen.

    10.5 Prime Data sichert dem Kunden/Partner zu, die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz von Daten getroffen zu haben.

    10.6 Der Kunde/Partner stellt Prime Data bei Verletzung der vorangehend aufgeführten Pflichten und Zusicherungen von Ansprüchen Dritter, die diese gegen Prime Data geltend machen, auf erstes Anfordern frei, und trägt die Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Rechtsanwaltskosten), die Prime Data aufgrund derartiger Ansprüche Dritter entstehen.

  11. Schlussbestimmungen

    11.1 Prime Data behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird Prime Data dem Kunden/Partner die Änderungen schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde/Partner nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen zuvor ohne Widerspruch weiter in Anspruch nimmt. Prime Data wird den Kunden/Partner im Rahmen der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen der Fristversäumung hinweisen. Widerspricht der Kunde/Partner einer Änderung, hat Prime Data das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos per sofort zu kündigen.

    11.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von Prime Data und dem Kunden einvernehmlich durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

    11.3 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Handelsgericht des Kantons Aargau. Ist dieses sachlich nicht zuständig, ist der Gerichtsstand Brugg.

    Brugg,
    15.12.2016