1. Prime Data
Die Prime Data AG (nachfolgend Prime Data) ist ein Daten- und Technologieunternehmen für datengesteuertes Marketing. Mit der Co-Scoring Plattform unterstützt Prime Data ihre Ver-tragspartner dabei, über mehrere Kanäle datengesteuertes Marketing zu betreiben.
2. Grundsätze
Die oberste Leitung der Prime Data legt die folgenden Grundsätze in Bezug auf den Datenschutz fest:
- Zur systematischen Gewährleistung des Datenschutzes betreibt die Prime Data ein nach dem Datenschutz-Label GoodPriv@cy zertifiziertes Datenschutz-Management-System (nachfolgend DSMS), das regelmässig durch externe Auditoren überprüft wird.
- Prime Data verpflichtet sich, das DSMS laufend zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.
- In ihrer Rolle als Auftragsbearbeiterin bearbeitet Prime Data Personendaten aus-schliesslich für die Zwecke und entsprechend den Weisungen ihrer Kunden. Prime Data unterstützt ihre Kunden dabei, ihre Aufgaben als Verantwortliche nach Daten-schutzgesetz wahrzunehmen.
- Bei der Planung und dem Betrieb von Datenbearbeitungsprozessen und -systemen werden die gesetzlichen sowie die weiteren bindenden Verpflichtungen von Prime Data frühzeitig mitberücksichtigt und implementiert.
- Um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und die ordnungsgemässe Anwendung der Datenverarbeitungs-Systeme zu kontrollieren und zu überwachen, hat die Prime Data eine fachkundige Datenschutzbeauftragte bestellt. Die Daten-schutzbeauftragte ist beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gemeldet.
3. Verantwortlichkeiten
- Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung von Prime Data tragen die Gesamtverantwortung für den Datenschutz, stellt entsprechende Mittel zu dessen Erfüllung be-reit und ist für eine angemessene Überprüfung des Datenschutzes verantwortlich.
- Sämtliche Mitarbeitenden der Prime Data sind in ihrer jeweiligen Funktion für die Schaffung und Erhaltung der notwendigen und angemessenen Rahmenbedingungen für den Datenschutz und die Datensicherheit verantwortlich.
- Die Datenschutzbeauftragte unterstützt die Geschäftsleitung der Prime Data beratend bei der Herstellung und Aufrechterhaltung der Konformität der Datenbearbei-tungen mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen sowie allfälligen weiteren für die Datenbearbeitung relevanten gesetzlichen Vorgaben oder anderen bindenden Verpflichtungen.
- Der Informationssicherheitsbeauftragte der Prime Data unterstützt die Geschäftsleitung der Prime Data beratend betreffend Überwachung, Einhaltung und Weiterentwicklung der Informationssicherheitsmassnahmen. Er empfiehlt Korrekturmassnahmen, wenn Informationssicherheitsstandards verletzt werden. Wenn nötig, arbeitet er mit den zuständigen Behörden und der Datenschutzbeauftragten zusammen.
4. Schlussbestimmungen
Diese Datenschutzpolitik wurde durch den Verwaltungsrat der Prime Data erlassen und am 22. Januar 2019 in Kraft gesetzt.